Klasse BE
Seit dem 1.1.1999 benötigen Sie einen speziellen Anhängerführerschein, wenn Sie hinter einem Kraftwagen der Klasse B einen der folgenden Anhänger ziehen wollen:
- Anhänger über 750 kg zG1), wenn die zulässige Gesamtmasse größer ist als die Leermasse des Pkw,
- Anhänger über 750 kg zG1), wenn die zulässige Gesamtmasse des Anhängers nicht größer ist als die Leermasse des Pkw aber die Summe der Gesamtmassen von Anhänger und Pkw größer ist als 3,5 t.
Mit der „alten“ Klasse 3 dürfen Sie aber alle einachsigen Anhänger (auch Tandemachsen - z.B. große Wohnwagen oder Pferdetransporter) mit Ihrem Fahrzeug ziehen.
1. Klasse BE
1.1 Welche Unterlagen und Nachweise sind dem Antrag zur Fahrerlaubnis beizufuegen?
- Lichtbild
- Sehtest
- Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen
- Nachweis über Tag und Ort der Geburt (Personalausweis oder Reisepass reicht aus)
1.2 Welche Anforderungen gibt es?
- Mindestalter: 18 Jahre
- Vorbesitz: Klasse B
- Ausbildung: Praxis
- Prüfung: Praktische Prüfung
1.3 Wie viele Stunden muessen absolviert werden?
Theoretische Ausbildung:
Mindestumfang des Theorieunterrichts |
- Keine theoretische Ausbildung vorgeschrieben - |
Praktische Ausbildung:
Mindestumfang der Sonderfahrten |
|
Schulung auf Bundes- oder Landstraßen |
3 Fahrten |
Schulung auf Autobahnen oder autobahnähnlichen Kraftfahrstraßen | 1 Fahrt |
Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit |
1 Fahrt |
Gesamt | 5 Fahrten |