Klasse AM
Mit der Motorrad-Klasse AM dürfen Sie folgendes fahren:
a) Zweirädrige Kleinkrafträder (Mopeds), auch mit Beiweigen mit
- bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h und
- einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder
- einer maximalen Nenndauerleistung bis zu 4 kW im Falle von Elektromotoren
Gilt auch für Fahrräder mit Hilfsmotor mit diesen Anforderungen.
b) Dreirädrige Kleinkrafträder mit
- bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und
- Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ (bei Fremdzündungsmotoren) bzw. maximaler Nutzlast von nicht mehr als 4 kW (bei anderen Verbrennungsmotoren) oder maximaler Nenndauerleistung von nicht mehr als 4 KW (bei Elektromotoren)
c) Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit
- bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/ h und
- Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ (bei Fremdzündungsmotoren) oder
- maximaler Nutzlast von nicht mehr als 4 KW (bei anderen Verbrennungsmotoren) oder
- maximaler Nenndauerleistung von nicht mehr als 4 kw (bei Elektromotoren) und
- Leermasse von nicht mehr als 350 kg (ohne Masse der Batterien im Falle von Elektrofahrzeugen)
1. Klasse AM
1.1 Welche Unterlagen und Nachweise sind dem Antrag zur Fahrerlaubnis beizufuegen?
- Lichtbild
- Sehtest
- Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen
- Nachweis über Tag und Ort der Geburt (Personalausweis oder Reisepass reicht aus)
1.2 Welche Anforderungen gibt es?
- Mindestalter: 15 Jahre
- Ausbildung: Theorie
- Prüfung: Theorieprüfung
1.3 Wie viele Stunden muessen absolviert werden?
Theoretische Ausbildung:
Mindestumfang des Theorieunterrichts | ohne Vorbesitz einer anderen Klasse | mit Vorbesitz einer anderen Klasse |
Grundunterricht | 12 Doppelstunden |
6 Doppelstunden |
Klassenspezifischer Unterricht |
2 Doppelstunden |
2 Doppelstunden |
Gesamt |
14 Doppelstunden | 8 Doppelstunden |
(Doppelstunden zu je 90 Minuten)
Praktische Ausbildung:
Grundausbildung - keine Sonderfahrten
Die Fahrerlaubnis wird ohne Beschränkung erteilt, wenn die praktische Prüfung auf einem Fahrzeug mit automatischer Kraftübertragung abgelegt wird.