Klasse A1

Mit der Motorrad-Klasse A1 dürfen Sie folgendes fahren:

a) Krafträder (auch mit Beiwagen) mit

  • Hubraum von nicht mehr als 125 cm³ und
  • Motorleistung von nicht mehr als 11 kW und
  • Verhältnis der Leistung zum Gewicht max. 0,1 kW/kg

b) Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit

  • symmetrisch angeordneten Rädern und
  • Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren oder
  • bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und
  • Leistung von bis zu 15 kW
 

1. Klasse A1

1.1 Welche Unterlagen und Nachweise sind dem Antrag zur Fahrerlaubnis beizufuegen?

  • Lichtbild
  • Sehtest
  • Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen
  • Nachweis über Tag und Ort der Geburt (Personalausweis oder Reispass reicht aus)

 

1.2 Welche Anforderungen gibt es?

  • Mindestalter: 16 Jahre
  • Eingeschlossene Klasse: AM
  • Ausbildung: Theorie & Praxis
  • Prüfung: Theorieprüfung & Praktische Prüfung

 

1.3 Wie viele Stunden muessen absolviert werden?

Theoretische Ausbildung:

Mindestumfang des Theorieunterrichts ohne Vorbesitz einer anderen Klasse mit Vorbesitz einer anderen Klasse
Grundunterricht 12 Doppelstunden
 6 Doppelstunden
Klassenspezifischer Unterricht
 4 Doppelstunden
 4 Doppelstunden
Gesamt
16 Doppelstunden 10 Doppelstunden
(Doppelstunden zu je 90 Minuten)

 

Praktische Ausbildung:

Mindestumfang der Sonderfahrten
 
Schulung auf Bundes- oder Landstraßen
 5 Fahrten
Schulung auf Autobahnen oder autobahnähnlichen Kraftfahrstraßen  4 Fahrten
Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit
 3 Fahrten
Gesamt 12 Fahrten


 

1.4 Stufenweiser Zugang zur Klasse A2 und A?

Wer nach zweijährigem Vorbesitz der Klasse A1 auf Klasse A2 aufsteigen möchte, benötigt nur eine reduzierte praktische Fahrerlaubnisprüfung (Prüfungsdauer: 40 Minuten). Wer nach zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2 auf A aufsteigen möchte, benötigt ebenfalls nur eine reduzierte praktische Fahrerlaubnisprüfung (Prüfungsdauer: 40 Minuten). In diesen beiden Fällen besteht keine Ausbildungspflicht. Es ist keine Ausbildungsbescheinigung zur Prüfung vorzulegen. In diesen Fällen beträgt das Mindestalter: Klasse A1 = 16 Jahre, Klasse A2 = 18 Jahre, Klasse A = 20 Jahre. Trikes der Klasse A (über 15 kW) dürfen jedoch erst mit 21 Jahren gefahren werden.

 

1.5 Direkter Zugang?

Beim direkten Zugang ist das Mindestalter für Klasse A = 24 Jahre. Wer von Klasse A1 auf A aufsteigen möchte, muss mindestens 24 Jahre alt sein und eine theoretische und praktische Ausbildung sowei eine theoretische und praktische Prüfung absolvieren.

Beim direkten Zugang ist für alle Motarradklassen stets eine theoretische und praktische Ausbildung sowie eine theoretische und praktische Prüfung erforderlich.

 

Erweiterungen:

Ein stufenweiser Zugang (zweijähriger Vorbesitz von Klasse A1 beim Aufstieg auf Klasse A2 und zweijähriger Vorbesitz von Klasse A2 beim Aufstieg auf Klasse A) bedarf es eines Erweiterungsantrages bei der Behörde. Da gilt auch für jede andere Erweiterung einer vorhandenen Fahrerlaubnisklasse auf eine Motarradklasse im Rahmen eines direkten Zugangs. Hierbei sind Mindestalter und eventueller Ausbildungsbonus zu beachten.

Neben der Reduzierung des theoretischen Mindestunterrichts auf 6 Doppelstunden Grundstoff, wird bei der Erweiterung von Klasse A1 auf Klasse A2 unterhalb eines zweijährigen Vorbesitzes der Klasse A1, und von Klasse A2 auf Klasse A unterhalb eines zweijährigen Vorbesitzes der Klasse A2, sowie von Klase A1 auf Klasse A unter Berücksichtigung des jeweiligen Mindestalters ein Bonus auf die Sonderfahrten gewährt. Anstelle von mindestens 12 Sonderfahrten (5 ÜL, 4 AB, 3 NF) müssen jeweils mindestens 6 Sonderfahrten (3 ÜL, 2 AB und 1 NF) absolviert werden.