Klasse A2
Mit der Motorrad-Klasse A2 dürfen Sie folgendes fahren:
a) Krafträder (auch mit Beiwagen) mit
- Motorleistung von nicht mehr als 35 kW und
- Verhältnis der Leistung zum Gewicht max. 0,2 kW /kg
Übergangsrecht: Erworbene Fahrerlaubnisse der Klasse A beschränkt dürfen ab 19.01.2013 Kraftfahrzeuge der Klasse A2 fahren und gelten nach zwei Jahren automatisch als Klasse A unbeschränkt.
1. Klasse A2
1.1 Welche Unterlagen und Nachweise sind dem Antrag zur Fahrerlaubnis beizufuegen?
- Lichtbild
- Sehtest
- Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen
- Nachweis über Tag und Ort der Geburt (Personalausweis oder Reispass reicht aus)
1.2 Welche Anforderungen gibt es?
- Mindestalter: 18 Jahre
- Eingeschlossene Klassen: AM, A1
- Ausbildung: Theorie & Praxis
- Prüfung: Theorieprüfung & Praktische Prüfung
1.3 Wie viele Stunden müssen absolviert werden?
Theoretische Ausbildung:
Mindestumfang des Theorieunterrichts | ohne Vorbesitz einer anderen Klasse | mit Vorbesitz einer anderen Klasse |
Grundunterricht | 12 Doppelstunden |
6 Doppelstunden |
Klassenspezifischer Unterricht |
4 Doppelstunden |
4 Doppelstunden |
Gesamt |
16 Doppelstunden | 10 Doppelstunden |
(Doppelstunden zu je 90 Minuten)
Praktische Ausbildung:
Mindestumfang der Sonderfahrten | ohne Vorbesitz einer anderen Klasse | mit Vorbesitz der Klasse A1 |
Schulung auf Bundes- oder Landstraßen | 5 Sonderfahrten |
3 Sonderfahrten |
Schulung auf Autobahnen oder autobahnähnlichen Kraftfahrstraßen | 4 Sonderfahrten |
2 Sonderfahrten |
Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit | 3 Sonderfahrten |
1 Sonderfahrt |
Gesamt | 12 Sonderfahrten | 6 Sonderfahrten |