Klasse L
Mit der Klasse L dürfen Sie folgendes fahren:
a) Zugmaschinen mit einer bbH bis max. 40 km/h, sofern sie nach ihrer Bauart für die Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit Anhänger bis zu einer bbH von max. 25 km/h.
b) Selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Flurförderzeuge (Gabelstapler) mit einer bbH bis max. 25 km/h, auch mit Anhänger.
1. Klasse L
1.1 Welche Unterlagen und Nachweise sind dem Antrag zur Fahrerlaubnis beizufuegen?
- Lichtbild
- Sehtest
- Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen
- Nachweis über Tag und Ort der Geburt (Personalausweis oder Reisepass reicht aus)
1.2 Welche Anforderungen gibt es?
- Mindestalter: 16 Jahre
- Ausbildung: Theorie
- Prüfung: Theorieprüfung
1.3 Wie viele Stunden muessen absolviert werden?
Theoretische Ausbildung:
Mindestumfang des Theorieunterrichts | ohne Vorbesitz einer anderen Klasse | mit Vorbesitz einer anderen Klasse |
Grundunterricht | 12 Doppelstunden |
6 Doppelstunden |
Klassenspezifischer Unterricht |
2 Doppelstunden |
2 Doppelstunden |
Gesamt |
14 Doppelstunden | 8 Doppelstunden |
(Doppelstunden zu je 90 Minuten)
Praktische Ausbildung:
- keine praktische Prüfung vorgesehen -