Klasse T

Mit der Klasse T dürfen Sie folgendes fahren:

a) Zugmaschinen mit einer bbH von nicht mehr als 60 km/h
b) selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit einer bbH von nicht mehr als 40 km/h, auch mit Anhänger

Bedingung: Beide Fahrzeugarten müssen nach ihrer Bauart für die Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sein und für solche Zwecke eingesetzt werden.

Altersstufung:
Die Klasse T wird vor Vollendung des 18. Lebensjahres nur für Zugmaschinen mit einer bbH von nicht mehr als 40 km/h erteilt.

 

1. Klasse T

1.1 Welche Unterlagen und Nachweise sind dem Antrag zur Fahrerlaubnis beizufuegen?

  • Lichtbild
  • Sehtest
  • Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen
  • Nachweis über Tag und Ort der Geburt (Personalausweis oder Reisepass rreicht aus)

 

1.2 Welche Anforderungen gibt es?

  • Mindestalter: 16 Jahre für bbH 40 km/h, 18 Jahre für bbH 60 km/h
  • Eingeschlossene Klassen: L, M, S

 

1.3 Wie viele Stunden muessen absolviert werden?

Theoretische Ausbildung:

Mindestumfang des Theorieunterrichts ohne Vorbesitz einer anderen Klasse mit Vorbesitz einer anderen Klasse
Grundunterricht 12 Doppelstunden
 6 Doppelstunden
Klassenspezifischer Unterricht
 6 Doppelstunden
 6 Doppelstunden
Gesamt
18 Doppelstunden 12 Doppelstunden
(Doppelstunden zu je 90 Minuten)

 

Praktische Ausbildung:

Grundausbildung und Prüfungsvorbereitung - keine Sonderfahrten

Die Fahrerlaubnis wird ohne Beschränkung erteilt, wenn die praktische Prüfung auf einem Fahrzeug mit automatischer Kraftübertragung abgelegt wird.