Klasse T
Mit der Klasse T dürfen Sie folgendes fahren:
a) Zugmaschinen mit einer bbH von nicht mehr als 60 km/h
b) selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit einer bbH von nicht mehr als 40 km/h, auch mit Anhänger
Bedingung: Beide Fahrzeugarten müssen nach ihrer Bauart für die Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sein und für solche Zwecke eingesetzt werden.
Altersstufung:
Die Klasse T wird vor Vollendung des 18. Lebensjahres nur für Zugmaschinen mit einer bbH von nicht mehr als 40 km/h erteilt.
1. Klasse T
1.1 Welche Unterlagen und Nachweise sind dem Antrag zur Fahrerlaubnis beizufuegen?
- Lichtbild
- Sehtest
- Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen
- Nachweis über Tag und Ort der Geburt (Personalausweis oder Reisepass rreicht aus)
1.2 Welche Anforderungen gibt es?
- Mindestalter: 16 Jahre für bbH 40 km/h, 18 Jahre für bbH 60 km/h
- Eingeschlossene Klassen: L, M, S
1.3 Wie viele Stunden muessen absolviert werden?
Theoretische Ausbildung:
Mindestumfang des Theorieunterrichts | ohne Vorbesitz einer anderen Klasse | mit Vorbesitz einer anderen Klasse |
Grundunterricht | 12 Doppelstunden |
6 Doppelstunden |
Klassenspezifischer Unterricht |
6 Doppelstunden |
6 Doppelstunden |
Gesamt |
18 Doppelstunden | 12 Doppelstunden |
(Doppelstunden zu je 90 Minuten)
Praktische Ausbildung:
Grundausbildung und Prüfungsvorbereitung - keine Sonderfahrten
Die Fahrerlaubnis wird ohne Beschränkung erteilt, wenn die praktische Prüfung auf einem Fahrzeug mit automatischer Kraftübertragung abgelegt wird.