Klasse B mit SZ 197

Führerscheinklasse B mit SZ 197

Führerscheinprüfung mit Automatikfahrzeug und Erlaubnis zum Fahren eines Schaltfahrzeuges.

Die Ausbildung mit einem Automatikfahrzeug fällt dem Fahrschüler wesentlich leichter.
Aufgrund erleichterter Fahrbedingungen, kann sich der Fahrschüler früher mit Verkehrsbeobachtung, Fahrzeugpositionierung und Geschwindigkeitswahl auseinandersetzen.

Voraussetzungen:
Der Fahrschüler muss mindestens 10 Übungsstunden mit einem Schaltfahrzeug während der Ausbildung vorweisen können. Außerdem muss er sicher, verantwortungsvoll und umweltbewusst mit einem Schaltfahrzeug umgehen können.

Wie werde ich geprüft?
Bei einer Testfahrt muss der Fahrschüler einen sicheren Umgang mit einem Schaltfahrzeug beweisen.
Die Testfahrt wird von einem unserer Fahrlehrer durchgeführt.